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Diese Nutzungsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der f.o.c.u.s.w.i.t.h.s.u.c.c.e.s.s. und ihren Auftraggebern im Rahmen der handelsrechtlichen Prüfungs- und Beratungsleistungen nach dem Handelsgesetzbuch (HGB).
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über die Erbringung von handelsrechtlichen Prüfungsleistungen, insbesondere Jahresabschlussprüfungen nach §§ 316 ff. HGB, sowie für Beratungsleistungen im Bereich der Corporate Governance. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden von uns schriftlich bestätigt.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche für die Prüfung erforderlichen Unterlagen vollständig und fristgerecht zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören insbesondere Jahresabschlüsse, Buchführungsunterlagen, Gesellschafterbeschlüsse und alle relevanten Verträge. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die vorgelegten Informationen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen.
Die Haftung der f.o.c.u.s.w.i.t.h.s.u.c.c.e.s.s. für Schäden, die aus der Prüfungstätigkeit resultieren, ist auf den nach § 323 HGB vorgesehenen Höchstbetrag beschränkt, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Für Beratungsleistungen außerhalb der gesetzlichen Prüfung gilt eine Haftungshöchstgrenze von 250.000 EUR je Schadensfall.
Die Vergütung richtet sich nach der zwischen den Parteien vereinbarten Honorarvereinbarung. Sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde, erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO. Nähere Angaben enthält unsere Datenschutzerklärung.
Der Vertrag beginnt mit der Auftragserteilung und endet mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bei Kündigung durch den Auftraggeber sind die bis dahin erbrachten Leistungen nach den vereinbarten Sätzen zu vergüten.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz der f.o.c.u.s.w.i.t.h.s.u.c.c.e.s.s. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.